Mein Facharzt. Meine Wahl.

Unsere Fachärzte haben Ihnen etwas zu sagen.

Wofür stehen wir

Unsere Positionen und Forderungen an die Parteien im Überblick

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Der SpiFa setzt sich dafür ein, die ärztliche Freiberuflichkeit als Garant für Patientenschutz und die eigenverantwortliche, am Patientenwohl wie auch dem Gemeinwohl orientierte ärztliche Berufsausübung zu schützen und zu stärken.

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Der SpiFa setzt sich dafür ein, dass angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen, MVZ und Kliniken ebenso ihren Beruf in freiberuflich-selbstverantwortlicher Tätigkeit und bei medizinischen Entscheidungen in wirtschaftlicher Unabhängigkeit ausüben.

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Der SpiFa setzt sich dafür ein, dass Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis zusammenwachsen und ihre Patienten Hand in Hand versorgen.

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Der SpiFa fordert die Abschaffung der ambulant-stationären Sektorengrenze und gleichzeitig die Stärkung der auf Selektivverträge gestützten Versorgung neben dem Kollektivsystem in der Gesundheitsversorgung.

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Der SpiFa setzt sich dafür ein, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens den Patienten und der Ärzteschaft nützt.

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Der SpiFa setzt sich dafür ein, dass die am Patientenwohl orientierte Vergütung ärztlicher Tätigkeit vollständig entbudgetiert wird.

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Der SpiFa setzt sich für eine - untrennbar mit dem freien Beruf Arzt verbundene - moderne GOÄ ein.

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Der SpiFa setzt sich dafür ein, dass fachärztliche Weiterbildung in Klinik und Praxis gemeinsam, umfassend und vollständig erfolgt.

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Der SpiFa setzt sich dafür ein, dass der ärztliche Nachwuchs durch Stärkung des freien Berufes gefördert wird. Dies soll insbesondere durch innovative Arbeitsmodelle und die Niederlassungsfreiheit erfolgen.

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Der SpiFa soll für die Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland der Garant für eine von der Selbstverwaltung und ihren Zwängen unabhängige gemeinsame fachärztliche Interessenvertretung sein. Der weitere Ausbau und die Stärkung des SpiFa ist der ausdrückliche Wille aller seiner Mitgliedsverbände.

Facharzt Dr. med. Dirk Heinrich hat Ihnen etwas zu sagen.

„Der freie Beruf Ärztin oder Arzt hat einen klaren Anspruch auf eine Gebührenordnung (GOÄ). Wir fordern von der Politik, nicht nur die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Gebührenordnung sondern ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung und zur ärztlichen Freiberuflichkeit.“

Fachärztin Dr. med. Petra Bubel hat Ihnen etwas zu sagen.

„Wir stellen uns gegen jede Form der Beeinträchtigung von Therapie- und Diagnosefreiheit. Wir als Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis sind ausschließlich unseren Patienten verpflichtet. Jede Form der Budgetierung und die so erzwungene Rationierung lehnen wir ab.“

Facharzt Dr. med. Helmut Weinhart hat Ihnen etwas zu sagen.

Ärztliche Verantwortung ist nicht teilbar. Wir arbeiten gerne und mit jedem im Sinne unserer Patienten zusammen. Aber es muss ganz klar sein: Die Verantwortung liegt bei uns Fachärzten in Praxis und Klinik. Die sektorale Abgrenzung zwischen ambulant und stationär hat sich überlebt. Wir fordern neue Wege für die Versorgung unserer Patienten. Für uns steht allein der Patient im Mittelpunkt.“

Facharzt Dr. med. Kevin Schulte hat Ihnen etwas zu sagen.

„Wir fordern, dass junge Ärztinnen und Ärzte durch effektive Arbeitszeitmodelle unterstützt und auf ihrem Weg in die Niederlassung begleitet werden. Wir fordern eine Weiterentwicklung des DRG-Systems und eine neue sinnvolle Krankenhausplanung.“

Fachärztin Alexandra Turowski hat Ihnen etwas zu sagen.

„Als Fachärztin oder Facharzt in der Verantwortung für die Gesundheit meiner Patienten möchte ich nicht durch Bürokratie eingeschränkt werden.“

Über die Kampagne

Die Kampagne des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zur Bundestagswahl 2021 ist gemeinsam mit seinen 34 Mitgliedsverbänden, welche die 160.000 tätigen Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis vertreten, entstanden. Wir stellen damit unsere Positionen und Forderungen an die Parteien hinsichtlich des freien Arztberufes im deutschen Gesundheitswesen selbstbewusst dar. Hieran werden wir die Parteien und eine zukünftige Bundesregierung messen.

Tagtäglich nutzen Millionen von Patientinnen und Patienten die Fachärztin oder den Facharzt Ihres Vertrauens zur Abklärung von Beschwerden oder zur Vorsorge. Beim Studium der Wahlprogramme der Parteien muss jedoch festgestellt werden, dass die Belange von Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis in der politischen Gewichtung nicht den Stellenwert einnehmen, den sie für unsere Gesellschaft darstellen. Mehr Informationen zu unseren Forderungen in Bezug auf die Wahlprogramme der Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 finden Sie in den Wahlprüfsteinen des SpiFa, welche wir an die Parteien gerichtet haben.

Kern der Kampagne, welche im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl 2021 die Politik, die Öffentlichkeit sowie die Patientinnen und Patienten über die Belange der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis breit informiert, sind Plakate, welche in den Gesundheitseinrichtungen der Fachärztinnen und Fachärzte ausgehängt werden können sowie begleitende Social-Media-Kampagnen.

Plakate

Fotograf: David Raschke

Unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

Unsere Wahlprüfsteine zur Bundes-
tagswahl 2021

Wir haben die Parteien zu Themen der Versorgung durch Fachärzte in Klinik und Praxis befragt

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Teilen Sie mit uns die Überzeugung, dass die Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis weiter gestärkt werden muss? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Der SpiFa fordert in diesem Zusammenhang die Niederlassungsfreiheit und Entbudgetierung. Wie stehen Sie dazu?

Der Erhalt einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung muss gesichert und gefördert werden. Für CDU und CSU bilden die freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Therapiefreiheit und die Unabhängigkeit der freien Gesundheitsberufe den Kern unseres freiheitlichen Gesundheitswesens. Im Hinblick auf die Budgetierung verweisen wir darauf, dass bereits heute zahlreiche Leistungen extrabudgetär vergütet werden. Diese Möglichkeiten haben wir in dieser Wahlperiode unter anderem mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz ausgebaut. So können zum Beispiel Hausärzte dann ihre Leistungen extrabudgetär vergütet bekommen, wenn sie Patienten durch Vermittlung der Terminservicestellen (TSS) annehmen. So sind auch Ausnahmen von der Bedarfsplanung möglich, etwa in unterversorgten oder davon bedrohten Bereichen. In bestimmten ländlichen oder strukturschwachen Gebieten können Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten sogar entfallen. Eine gänzliche Aufhebung würde falsche Anreize setzen. CDU und CSU setzen sich jedoch dafür ein, dass diese Instrumente so flexibel wie möglich genutzt werden können, um gezielt auf die Bedürfnisse vor Ort einzugehen.

Wir sind für eine sektorenübergreifende Versorgung (inkl. bedarfsorientierter und integrativer Planung, einheitlichem Vergütungssystem und gemeinsamer Qualitätssicherung) mit integrierten, mobilen Teams, deren Mitglieder sowohl freiberufliche als auch angestellte Ärztinnen und Ärzte sein können. Eine Planung der Versorgung erachten wir als notwendig. Der freie Markt führt zu deutlichen Unter- und Überversorgungslagen.

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer sowie Hebammen und Geburtshelfer müssen in medizinischen Fragen autonom und frei von Weisungen Dritter entscheiden können. Die ärztliche Behandlung muss leistungsgerecht vergütet werden. Daher unterstützen wir die Entbudgetierung. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Die Niederlassungsfreiheit für Ärztinnen und Ärzte wollen wir stärken und zugleich Strukturzuschläge einführen, um mit Vergütungsanreizen die Niederlassung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten attraktiver zu machen. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat sich mit entsprechenden Initiativen für diese Ziele eingesetzt (vgl. BT-Drs. 19/4833 und 19/6417).

Für uns GRÜNE steht die ärztliche Freiberuflichkeit nicht zur Disposition, sie muss vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen weiterentwickelt werden. Freiberufliche Berufsausübung bedeutet in diesem Sinne nicht nur die Selbständigkeit in der eigenen Praxis. Wir verstehen Freiberuflichkeit vor allem so, dass Ärzt*innen ihr medizinisches Können unabhängig von falschen ökonomischen Anreizen in den Dienst der Patient*innen stellen können und dabei auch eine Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl haben. Eine Aufhebung der Bedarfsplanung halten wir insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Räumen für kontraproduktiv. Für uns hat die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts eine große Bedeutung. Wir wollen, dass eine gute und bedarfsgerechte Versorgung auch künftig unabhängig vom Geldbeutel möglich bleibt. Eine Abschaffung der Budgetierung würde dieses Ziel gefährden.

Medizinische Entscheidungen von Ärzt*innen müssen frei von wirtschaftlichen Zwängen zum Nutzen der Patient*innen getroffen werden können. Wir unterstützen die Initiativen von Ärzt*innen im Krankenhaus, die sich gegen betriebswirtschaftliche Vorgaben wenden. Wir wollen, dass allen Menschen in Deutschland unabhängig vom Wohnort eine gute Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht. Die heutige Bedarfsplanung erfüllt diese Anforderung nur unzureichend. Wir fordern dafür eine grundlegende Reform, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf in den Blick nimmt und die Sozialstruktur in der Region mehr berücksichtigt. Die Budgetierung sehen wir grundsätzlich kritisch. Daher fordern wir die Ersetzung der Budgetierung durch qualitätsorientierte Kriterien. Ein gutes Beispiel bietet hier die Arzneimittelinitiative Sachsen/Thüringen (ARMIN), die zum Beispiel erprobt, ob durch Wirkstoffverordnungen und Berücksichtigung eines Medikationskatalogs eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit entfallen kann.

Die freiberufliche Ärzteschaft wird auch in Zukunft eine der tragenden Säulen das Gesundheitssystems sein. Allerdings wird durch veränderte Lebenseinstellung und die weitere Verweiblichung des Berufs der Anteil derer, die angestellt arbeiten wollen, steigen.

 

Kooperationsformen wie MVZ werden deshalb neben der klassischen freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit tendenziell zunehmen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass diese zukünftig ausschließlich in der Trägerschaft von freiberuflichen Ärzten in der Rechtsform von Personengesellschaften stehen.

 

Und wir wollen die Budgetierung abschaffen: Diese ausschließlich ökonomisch begründete Einschränkung der Therapiefreiheit des Arztes muss sofort außer Kraft gesetzt werden.

Die niedergelassenen Ärzte in Deutschland müssen das Recht haben, ihren Beruf uneingeschränkt auszuüben.

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Wie stehen Sie und Ihre Partei zu dem Anspruch der Ärzteschaft auf eine ärztliche Gebührenordnung, die ärztliche Leistungen nicht nur sachgerecht abbildet, sondern auf einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation fußt?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) muss endlich novelliert werden. Hierüber sind wir uns als CDU und CSU gemeinsam mit den Betroffenen einig. Wir werden den konsentierten Entwurf (Bundesärztekammer, PKV und Beteiligung der Beihilfe) für eine Novellierung der GOÄ zeitnah prüfen und ihn dann per Rechtsverordnung mit der Zustimmung des Bundesrates umsetzen. Wir erwarten einen ausgeglichenen Entwurf, in dem die ärztlichen Leistungen sachgerecht abgebildet und mit einer angemessenen Vergütung vorgesehen werden. Zur Erreichung dieses Ziels haben wir die Einbindung der ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften in den Novellierungsprozess begrüßt.

Wir wollen eine Bürgerversicherung und einen gleich guten Zugang zur medizinischen Versorgung für alle. Mit der Bürgerversicherung schaffen wir eine einheitliche Honorarordnung mit einer angemessenen und sachgerechten Bezahlung für alle Ärztinnen und Ärzte.

Nach über dreißig Jahren wird es Zeit für eine zeitgemäße und moderne Honorarordnung. Wir werden deshalb die gemeinsamen Vorschläge der Ärzteschaft und der Kostenträgerseite zur Reform der GOÄ unter Einbeziehung des Berichts der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) prüfen.

Wir GRÜNE befürworten eine ärztliche Gebührenordnung, die auf einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation beruht, Anreize für eine qualitativ hochwertige Versorgung schafft und Fehlanreize möglichst vermeidet. In diesem Sinne halten wir eine Weiterentwicklung der ärztlichen Gebührenordnung für notwendig.

Sowohl pauschalierende als auch Einzelleistung-Vergütung geben erwünschte und unerwünschte Anreize. DIE LINKE will eine Vergütungsform, die ökonomische Erwägungen möglichst von den medizinischen Entscheidungen trennen. Weder ökonomische Zielgrößen/Budgets, noch diagnose- oder zeitabhängige Pauschalen erfüllen diesen Zweck gut. DIE LINKE fordert, dass nach der angekündigten Reform der Krankenhausfinanzierung die erwünschten und unerwünschten Auswirkungen des ambulanten Vergütungsmodells in der GKV auf den Prüfstand gestellt werden. Wir wollen dabei erreichen, dass medizinische Entscheidungen möglichst unter Qualitätsgesichtspunkten frei getroffen werden können. Dabei sind wir uns bewusst, dass Qualität nicht wirksam aufgrund von Honorierungsanreizen hergestellt werden kann. Pay4Performance-Modelle lehnen wir daher ab.

Selbstverständlich stehen wir für diese Forderung, vor allem brauchen wir aber einen funktionierenden Inflationsausgleich.

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Welchen Lösungsansatz sehen Sie und Ihre Partei zum Schutz der Freiberuflichkeit auch in klinischen Strukturen für Ärztinnen und Ärzte, insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Einflusses rein ökonomisch orientierter Entscheidungsträger im Krankenhausbereich?